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Ein Endkunde wird sicher antworten: „(…), dass es schön aussieht und nicht reinregnet.“
„Ein Dach muss die vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllen“ könnte die Antwort eines Juristen sein.

Noch einige weitere Antworten sind denkbar. Allerdings müssen solche allgemeine Anforderungen für die Praxistauglichkeit noch konkretisiert werden. Vor allem auf das Wie kommt es an.

Kenntnisse und Fertigkeiten zum Dachdecken werden seit Jahrhunderten von Meistern an Lehrlinge weitergegeben.
Durch die Wanderschaft der Gesellen wurde dieses Wissen in ganz Europa ausgetauscht.

In den ersten Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts haben Dachdeckermeister begonnen, Deckregeln schriftlich festzuhalten.

Die älteste Deckregel, die mir schriftlich vorliegt, sind die Ziegeldeckregeln des Reichsverbandes der deutschen Dachdecker aus dem Jahr 1934. In der Einführung wird jedoch auf ältere Deckregeln verwiesen.

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Der Name des ersten Vorsitzenden veranlasst zum Schmunzeln, er hat den Namen offensichtlich nach der Tat.

In dieser Einführung weisen die Autoren auch darauf hin, dass „auch die Ziegeldeckregeln nicht am grünen Tisch, sondern aus der jahrhundertalten Technik des Dachdeckens, mit anderen Worten aus der Praxis für die Praxis, entstanden“ sind.


Im Abschnitt A „Gestaltung der Ziegeldächer“ werden dem Architekten Hinweise zur Gestaltung von Ziegeldächern gegeben. Auch damals galten diese Deckregeln also nicht nur für die Dachdecker.

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Nach 1945 wurden die Deckregeln den fortgeschrittenen Erfordernissen angepasst. Mittlerweile gibt es diese für den gesamten Dachaufbau und für nahezu alle eingeführten Bedachungs- und Dichtungsmaterialien. Die Deckregeln von 1934 wurden so zum Fachregelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks weiter entwickelt. 1996 umfassten diese einen prallen Aktenordner. Da war es ein Meilenstein, als es die Fachregeln endlich auf CD gab. Heute sind die Fachregeln im Netz abzurufen. Die komplette Fachregel ausgedruckt würde wahrscheinlich ein ganzes Regalfach an Ordnern füllen.

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Das Fachregelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks definiert, wie schon die Vorläufer aus den 1930er Jahren, auch Anforderungen an die Planung von Dächern. Das Regelwerk wird von Fachkommissionen beim Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks ständig aktualisiert. In diesen Fachkommissionen arbeiten Dachdeckermeister ehrenamtlich mit. Die Anforderungen der Altvorderen „aus der Praxis für die Praxis“ werden dadurch auch heute noch  erfüllt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen werden immer wieder auf- und in das Regelwerk eingearbeitet. Somit bildet es die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ab. Damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage.

Ein Dach muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, präzisiert durch planerische und vertragliche Konkretisierungen hergestellt werden.

Das bedeutet, wenn ein Dach nach dem benannten Regelwerk gebaut wurde, so ist davon auszugehen, dass es fehlerfrei ist, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen. Wenn andererseits eine Dacheindeckung oder eine Dachabdichtung vom Regelwerk abweicht, so ist davon auszugehen, dass sie fehlerbehaftet ist, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen. Die Verlegehinweise von Herstellern sind, soweit sie keine höheren Anforderungen stellen, den Fachregeln untergeordnet.

Auch die  Gesellen- und Meisterausbildung erfolgt auf der Grundlage des Fachregelwerks. Durch die oben beschriebene Fortschreibung der Fachregeln sind diese gefordert, sich entsprechend fortzubilden. Hilfreich für Dachdeckergesellen und Meister ist es da, dass das Regelwerk auch über Funktelefone und Tabletrechner abgerufen werden kann.

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, welche weiteren elektronischen Hilfsmittel wir Dachdecker heutzutage verwenden.

Hans-Jörg Köhler