Köhler Bedachungen Frohburg

Sauber genug für die Sonne?
Müssen Solarmodule gereinigt werden?

Befestigung der Solarmodule auf dem Dach - Solarmodul-Reinigung

Die Umweltverschmutzung macht auch vor umweltfreundlichen Technologien nicht Halt.
Daher boomt eine Branche, die den Solaranlagen-Boom für sich nutzt: die Solarmodul-Reinigung.

Ob durch Abgase, verschmutztes Niederschlagswasser, Vogel- und Insektenkot – immer mehr Staub und Laub lagert sich auf Dachflächen ab. Das ist nicht zu verhindern. Und zu vielen Dachflächen gehören Solarmodule zur Warmwasser- und Stromerzeugung.

Nach unseren Erfahrungen ist eine Ertragsreduzierung durch Verschmutzung von mehreren Faktoren abhängig, grundsätzlich aber eher gering.

 

Die meisten Solarmodule besitzen zur optimalen Nutzung der Sonneneinstrahlung einen Neigungswinkel von 30 Grad und mehr. Damit werden Verschmutzungen durch Niederschläge wie Regen und Schnee meist von selbst abgetragen. Kritisch sind allenfalls die unteren Ränder an den Rahmen der Module. Hier können sich durchaus Ablagerungen bilden. Allerdings wird dies in den meisten Fällen wohl eher bei älteren Modulgenerationen der Fall sein. Um den Wirkungsgrad der Modulflächen optimal auszunutzen, reichten die Solarzellen meist bis dicht an die Randprofile der Module. Neuere Module besitzen hier einen Randabstand von mehreren Millimetern bis zu einem Zentimeter. Dies ist ausreichend, um eine Beeinträchtigung der Modulleistung durch Schmutzablagerungen weitgehend auszuschließen.

Selbst ein von der EU gefördertes Projekt kam zu dem Ergebnis, dass die Reinigung allenfalls „zu einem Mehrertrag der PV-Anlage von 8%“ führen kann. Hier ging es allerdings um riesige Freilandanlagen, die mittels spezieller Roboter gereinigt wurden.

Eine Ertragsminderung durch Verschmutzung ist also eher zu vernachlässigen. Vielmehr raten wir zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Solaranlage – am besten im Rahmen einer ohnehin empfehlenswerten jährlichen Dachwartung. Denn die Halterungen der  Solarmodule durchdringen in den meisten Fällen die Dachhaut. Und Dacheindeckungen müssen zur Erfüllung der Obliegenheitspflichten gegenüber der Gebäudeversicherung ohnehin regelmäßig von entsprechenden Fachbetrieben unter die Lupe genommen werden. Dabei können evtl. vorhandene Verschmutzungen mit beseitigt werden.

Die mobile Version verlassen