Köhler Bedachungen Frohburg

Was Sie bei Ihrem Dach bezüglich EnEV beachten müssen?

Dachdecker daemmt dach

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft und wurde am 1. Mai 2014 erneuert. Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die EnEV gilt für Bauherren und verfolgt einen effizienten Betriebsenergiebedarf für Bauprojekte und Gebäude. Die Verordnung gilt für alle Gebäude, die im Winter regelmäßig auf über 18° C beheizt werden. Das Ziel der EnEV ist die Umsetzung der politischen Richtlinien zur Energie- und Klimaschutzpolitik. Im Jahr 2050 soll nach Wünschen des Gesetzgebers ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Da Wärme bekanntlich nach oben steigt, ist der Dachdecker der wichtigste Mann wenn es um die Umsetzung der EnEV in Ihrem Gebäude geht. 

Anforderungen an Dachsanierungen und Neubauten

Auf Grund der EnEV müssen die betreffenden Bauwerke bei einer Sanierung so gedämmt werden, dass bestimmte Wärmedurchgangswerte (U-Wert) nicht überschritten werden. Bei der Dämmung von Steildächern, insbesondere Auf-, Zwischen- und Untersparrendämmungen, darf ein U-Wert von 0,24 W/m²K nicht überschritten werden. Wenn der Platz bei einer Zwischensparrendämmung begrenzt ist, reicht die bestmögliche Schichtdicke, die bei Dämmstoffen erreicht werden kann. Denkmalgeschützte Häuser unterliegen Ausnahmeregelungen. Der U-Wert bei neu gedämmten Flachdächern von Immobilien liegt bei maximal 0,20 W/m²K. Die Vorgaben der EnEV müssen auch dann umgesetzt werden, wenn lediglich die Dacheindeckung mit Dachhaut, Verschalung, Lattung, außenseitigen Bekleidungen und Abdichtungen ersetzt werden soll. Dächer, die den energiesparrechtlichen Vorschriften vom 31. Dezember 1983 genügen, sind formaljuristisch davon ausgenommen.
Da jedoch durch eine fachgerechte Dämmung nicht nur Energie eingespart wird, sondern auch das Geld des Bauherren, sollten auch diese Immobilien nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik gedämmt werden. Als
Dachdecker-Unternehmen geben wir Ihnen gerne den benötigten technischen Rat.

Die Änderungen in der EnEV vom 1. Mai 2014

Die EnEV vom 1. Mai 2014 beinhaltet verschiedene Änderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten und Altbauten (bei Modernisierungen) wurde im Durchschnitt um 30 Prozent reduziert. Die energetischen Anforderungen für Wärmedämmungen bei Neubauten wurden im Durchschnitt um 15 Prozent erhöht. Bei Altbaumodernisierungen erhöhten sich die energetischen Anforderungen um 30 Prozent. Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, müssen ab sofort mit einer automatischen Be- und Entfeuchtung versehen werden. Immobilienbesitzer, die eine Nachtspeicherheizung besitzen, die älter als 30 Jahre ist, müssen diese bis zum Jahr 2020 durch eine effiziente Heizung ersetzen. Einige Prüfungen zum Vollzug der EnEV werden vom Schornsteinfeger durchgeführt. Verstöße gegen zentrale Eckpunkte der Verordnung werden mit hohen Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet.

Köhler-Bedachungen: Ein starker Partner

Mit Köhler-Bedachungen profitieren Sie von einem starken Dachdecker-Unternehmen, dessen handwerkliches Geschick seit über 150 Jahren überregional geschätzt wird. Als Dachdecker-Unternehmen, das in ganz Sachsen tätig ist, verfügen wir über hochqualifizierte Mitarbeiter. Darunter befinden sich drei Dachdeck- und ein Zimmerermeister, die sich mit den Anforderungen der EnEV bestens auskennen. Bei Köhler-Bedachungen erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand – mit Hilfe unserer Zimmererabteilung können wir komplette Dächer gestalten. Unsere Mitarbeiter überzeugen durch einen kundenorientierten Service und ein umfangreiches Fachwissen, das uns zu außergewöhnlichen Leistungen befähigt.

Sie möchten sich in Bezug auf die EnEV beraten lassen oder einen Besichtigungstermin vor Ort ausmachen? Dann kontaktieren sie uns unter der Rufnummer 034 348 519 15 – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Vorhaben!

 

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