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Wo Bedarf an Handwerksleistungen, speziell an Dachdeckerleistungen besteht, lässt man sich üblicherweise von mehreren Anbietern beraten, ein Angebot erstellen und vergibt danach den Auftrag.
In solch einem Kostenvoranschlag steckt viel Arbeit. Ein Meister schaut sich das Objekt an, misst das Dach auf und berät den Kunden. Danach wird die Leistung auf (elektronisches) Papier gebracht, die benötigten Materialien beim Lieferanten angefragt und ein Angebot kalkuliert.
Gewerbliche Nachfrager oder Privatkunden, die sich von einem Planer beraten lassen, versenden Leistungsverzeichnisse. Auch für diese müssen die Preise für die Materialien beim Fachhandel angefragt werden. Oftmals sind Rückfragen und Konkretisierungen zu den Leistungsverzeichnissen erforderlich. Danach werden die Preise dieser Leistungsverzeichnisse kalkuliert.

Dieser Aufwand ist notwendig, um das Angebot so konkret und korrekt wie möglich zu erstellen, verursacht aber auch Kosten. Für ein durchschnittliches Angebot kann man diese mit ca. 300 € beziffern. Zeit ist eben Geld.

Noch immer gibt es Nachfrager, welche sich eine Unzahl von Angeboten einholen. Diese Nachfrager glauben, sie könnten viel Geld sparen, wenn sie sich nur den billigsten Auftragnehmer raussuchen.
Allerdings gibt es bei Werkverträgen, die ausschließlich über den Preiswettbewerb zustande kommen, am Ende oftmals nur Verlierer.
Der Kunde bekommt für den billigsten Preis natürlich nur eine billige Leistung. Der Unternehmer deckt mit einem solchen Auftrag seine Kosten kaum ab. Oftmals folgt dann der Spruch „Ach, wäre ich an diesem Tag (an dem der Auftrag zu Stande kam) nur im Bett liegen geblieben.“.
Hinzu kommt, dass Angebote ohne Leistungsverzeichnis nicht vergleichbar sind. Anbieter, die den Wettbewerb über den Preis führen, messen schon mal kleiner oder lassen gar Leistungen außen vor. Diese werden dann häufig nachberechnet. Jedoch kommt es z.B. auch vor, dass die Verklammerung bei der Ausführung gänzlich eingespart wird. Im Falle eines Sturmschadens wird dann die Versicherung nicht zahlen, da die Dacheindeckung nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde.

In einigen Branchen (z.B. KfZ) ist es durchaus üblich, für Beratung und Kostenberechnung eine Schutzgebühr zu verlangen. Auch in der Dachbranche gehen einige Unternehmen dazu über. Die Schutzgebühr wird im Auftragsfall als Anzahlung auf den Werklohn angerechnet.

Nach intensiver Überlegung haben wir entschieden, dass bei Köhler Bedachungen die Beratung und das Erstellen eines Kostenvoranschlags auch 2018 für den Nachfrager kostenfrei ist. Wir behalten es uns jedoch vor, in Ausnahmefällen, z.B. wenn der Preis erkennbar das einzige Vergabekriterium ist, von der Erstellung eines Angebots Abstand zu nehmen. Umso mehr Zeit können unsere Meister dann in qualitätsbewusste Kunden investieren.

Frohburg im November 2017

Hans-Jörg Köhler