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Logo Materialgarantie ZVDHEin Dach ist ein sehr langlebiges Produkt und das am stärksten belastete Bauteil an einemGebäude.

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt 15-30 Jahre, die technische Nutzungsdauer liegt weit darüber. Da ist es nur sehr schwer nachzuvollziehen, wenn Materialhersteller lediglich die gesetzliche Frist von zwei Jahren gewährleisten.*  Oftmals beginnt diese Frist mit der Werksauslieferung.

Für uns als ausführendes Dachdeckerunternehmen gelten bedeutend längere Gewährleistungszeiten. Somit kann eine mehrjährige Falle entstehen, in welcher der Baustofflieferant nicht mehr haftet, jedoch der Bauherr noch berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Außerdem liefert der Baustofflieferant nur ein neues Produkt. Wer die Kosten des Ein- und Ausbaus trägt ist oftmals nicht geklärt. Aus diesem Grund haben die meisten namhaften Hersteller von Bedachungsbaustoffen eine Materialgarantie beim Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hinterlegt. Die Garantie gilt für Materialien, die von einem Innungsfachbetrieb verarbeitet wurden und beinhaltet eine Mangelhaftung von sechs Jahren – vom Zeitpunkt des Einbaus gerechnet –  die Kosten des Ein- und Ausbaus sowie eines gegebenenfalls erforderlichen Gerüstes.

Wir sind Mitglied der Dachdeckerinnung und verarbeiten, soweit möglich, vorwiegend Materialien, für welche die Hersteller eine Materialgarantie beim ZVDH hinterlegt haben. Dies bietet sowohl uns als ausführendes Unternehmen, als auch unseren Kunden ein bedeutendes Mehr an Sicherheit. 

Hans-Jörg Köhler

 


*Hier können Sie nachlesen, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.