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Dacharbeiten können auch heute noch sehr gefährlich sein, allerdings nur wenn die gesetzlich geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Glücklicherweise ist die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle in den letzten 20 Jahren um ca. 50% gesunken aber leider kommt es auch heute noch zu Unfällen bei Dacharbeiten. Stürze vom Dach sind dabei genauso zu möglich, wie Durchstürze durch nicht gesicherte Dachelemente. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe an Vorschriften und Normen die es bei der Sicherung von Dachbaustellen zu beachten gilt.

Generell ist immer der Bauherr für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auf einer Baustelle verantwortlich, diese Verantwortung kann jedoch vertraglich auf einen Projektleiter übertragen werden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen eine kleine Übersicht über die verschiedenen Schutzmaßnahmen und deren Einsatz geben. Eine vollständige Übersicht der Anforderungen ist in einem Blogbeitrag nicht unterzubringen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich aber gerne an uns wenden.

Bedachungen Köhler rät aufgrund der Gefahren für Leib und Leben grundsätzlich davon ab Dacharbeiten privat zu verrichten. Lassen Sie Ihre Dacharbeiten immer von einem kompetenten Fachbetrieb durchführen, denn Ihre Gesundheit ist unbezahlbar!

Dachschutzwände / Dachfanggerüste

Bei Dachneigungen zwischen 20° und 60° werden Dachschutzwände und Dachfanggerüste eingesetzt. Dies gilt insbesondere wenn Arbeiten an der sogenannten Traufe oder auf der Dachfläche erledigt werden. Bei der Nutzung der Dachschutzwände gibt es eine Menge zu beachten. Dachschutzwände dürfen nur bis zu einer maximalen Dachneigung von 60° eingesetzt werden. Bei Dachneigungen zwischen 45° und 60° darf außerdem die Fallhöhe zwischen Arbeitsplatz und Auffangvorrichtung nicht mehr als 5 m betragen. Als Bauhöhe für die Sicherungselemente ist eine Höhe von mindestens 1 m vorgeschrieben. Zusätzlich müssen die Dachschutzwände mit Netzen oder Geflechten bespannt sein deren Maschenweite höchstens 10 cm betragen und die in der Lage sind die auftreffenden Kräfte eines Absturzes aufzunehmen und weiterzuleiten.

Auffangnetze

Auffangnetze werden zur Absturzsicherung bei Errichtung von turmartigen Bauwerken oder bei der Dacheindeckung von Hallen verwendet. Auffangnetze haben gegenüber Fanggerüsten den Vorteil, dass eine abstürzende Person in dem Netz weicher aufgefangen wird, als durch den harten Belag eines Fanggerüstes. Aber auch bei diesen Schutzmaßnahmen gibt es wieder einiges zu beachten. Wichtig ist, dass nur geprüfte Netze verwendet werden und dass eine Gebrauchsanweisung auf der Baustelle vorhanden ist. Die Netze müssen auch regelmäßig überprüft werden. Die Prüfung der Halterungen darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, da jeder Aufhängepunkt mindestens eine Last von 6 kilo Newton (kN) aushalten muss. Das entspricht in etwa 600 kg Gewicht, die auf jeden Aufhängepunkt wirken. Beim Anbringen der Netze ist darauf zu achten, dass die Absturzhöhe an den Randbereichen des Netzes höchstens 3 m betragen darf, in der Mitte maximal 6 m. Wenn die Auffangnetze nur Menschen sichern sollten reicht eine Maschenweite von höchstens 10 cm. Sollten allerdings auch Gegenstände abgefangen werden, darf die Maschenweite nicht mehr als 2 cm betragen.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)

Bei manchen Baustellen sind klassische Absturzsicherungen aus arbeitstechnischen Gründen unmöglich oder einfach unzweckmäßig. Dies wäre zum Beispiel der Fall wenn der Aufwand zur Errichtung und Entfernung eines Fanggerüstes in keinem Verhältnis zur eigentlichen Arbeit steht oder bestimmte Arbeitsschritte die bisher genannten Absturzsicherungen unmöglich machen. Die ist üblicherweise bei Montagearbeiten am Dach der Fall, wie Wartungen der Blitzableiter, Solarmodulen oder Arbeiten an Flachdach- oder Giebelkanten.
Für diese Zwecke kommt dann die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) zum Einsatz. Diese erinnert stark an Bergsteigerausrüstung weil beide den gleichen Zweck erfüllen. Allerdings gibt es auch hier Regeln, die beachtet werden müssen. Zuerst einmal müssen die Mitarbeiter die diese Ausrüstung benutzen natürlich in deren sachgerechten Umgang unterwiesen werden. Außerdem muss die Ausrüstung vor jedem Einsatz sichtgeprüft werden. Mindestens einmal im Jahr oder wenn die Ausrüstung einen Sturz verhindert hat, muss sie von einer sachkundigen Person auf die weitere Tauglichkeit geprüft werden. Die Schutzausrüstung muss eine Auffangkraft von mindestens 7,5 kN aushalten können. Daher muss die Ausrüstung auch immer an tragfähigen Bauteilen und besser noch an speziellen Anschlageinrichtungen befestigt werden. Sind keine Anschlageinrichtungen vorhanden müssen diese gegebenenfalls angebracht werden.

Wenden Sie sich immer an einen Fachmann

Wie am Anfang des Artikels schon beschrieben, ist die Fülle an Sicherheitsstandards in Deutschland zu lang um Sie alle in einem Blogartikel abzuarbeiten. Es lässt sich aber sagen, dass es eine Fülle an Regeln und Normen gibt, die es zu beachten gilt. Für Privatpersonen sind die verschiedenen Anforderungen kaum zu überblicken. Aber diese Regeln wurden aus der Erfahrung geboren, dass Arbeiten auf dem Dach gefährlich sind. 
Wenn es bei Ihnen also Dacharbeiten zu verrichten gibt, wenden Sie sich bitte immer an einen professioneller Dachdecker. Nur so garantieren Sie einen kompetenten und sicheren Ablauf Ihrer Dacharbeiten.
 Bedachungen Köhler steht Ihnen für jedes Projekt immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.