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Ein alter Grieche solle mal gesagt haben „Alles fließt“. So ändert sich auch die Architektur und es werden im Bereich der Neubauten immer mehr Häuser mit Flachdach konstruiert.
Dies wirkt sich auch auf die Anbieter von Baustoffen aus. Während die Hersteller von Dichtungssystemen kräftige Umsatzzuwächse verzeichnen, verlieren die Anbieter von Betondachsteinen und Dachziegeln eine immense Menge an Marktanteilen.

Wen wundert es da, dass verschiedene Hersteller von Betondachsteinen und Dachziegeln versuchen in das Marktsegment des flach geneigten Daches einzudringen.
Einige Hersteller „erfinden“ für ihre Produkte eine eigene Regeldachneigung. Andere bieten Komplettsysteme, welche bis zu einer bestimmten Dachneigung (8° oder gar niedriger) geprüft sind.

Beim Einsatz von Dachziegeln- oder steinen auf besonders flachen Dächern ist jedoch Vorsicht geboten – sowohl für den Dachdecker, als auch für den Hauseigentümer.
Beim üblichen Bauvertrag wird eine Leistung geschuldet, welche den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die anerkannten Regeln der Technik werden von den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks abgebildet. In diesem Regelwerk fließen neben den Erkenntnissen der Wissenschaft auch das über Jahrhunderte gesammelte Wissen der Dachdeckerschaft ein.

Hier wird herstellerunabhängig festgelegt, welche Regeldachneigung für welches Produkt gilt und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit diese unterschritten werden kann.
Zudem wird genau definiert, wie eine zusätzliche Maßnahme, die ein Unterschreiten der Regeldachneigung erst ermöglicht, beschaffen sein muss.
Die Herstellervorschriften dürfen nicht weniger fordern, jedoch dürfen sie mehr fordern als die Fachregel (verschärfen).

Abweichungen von den Fachregeln sollte ein Dachdeckerunternehmer immer als einzelvertragliche Maßnahme gestalten. Nur dann hat er gegebenenfalls die Chance, im Falle eines Schadens, nicht für diesen zu haften.

Bauherren sollten sich nicht verleiten lassen, einige Euro pro Quadratmeter am Unterdach oder einer anderen zusätzlichen Maßnahme zu sparen und später auf einen Schaden sitzen zu bleiben, da der Dachdecker nur das gemacht hat, was vertraglich vereinbart war.

Optisch spielt die Eindeckung bei sehr flach geneigten Dächern nicht die wichtigste Rolle, da die Dachfläche in den meisten Fällen vom üblichen Betrachtungsstandort nicht einzusehen ist.

Aus den vorgenannten Gründen ist es ratsam flache oder flachgeneigte Dächer zu dichten. Nur mit richtigen Zusatzmaßnahmen sowie entsprechend der anerkannten Regeln der Technik sollten Dächer mit Steildachdeckstoffen eingedeckt werden.

Dabei ist die Dachneigung nur ein Kriterium, für die Wahl des richtigen Werkstoffs.

Haben Sie Fragen? Wir vom Dachdeckermeister-Team Köhler-Bedachungen beraten Sie gern.

 

Frohburg im Mai 2020

Hans-Jörg Köhler