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Hin und wieder kommt es vor, dass an einem Bauvorhaben ein zu geringer Deckungsbeitrag erwirtschaftet wird, obwohl die Preise auskömmlich und die Mitarbeiter fleißig waren.

Die Ursachen dafür liegen in Störungen im Bauablauf. Dies sind unvorhergesehene oder nicht bekannte Sachverhalte, aufgrund derer der vorgesehene Ablauf nicht eingehalten werden kann. Störungen können vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zu vertreten sein. Das vertreten müssen hat nichts mit einer „Schuld“ zu tun. Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, so kann der Auftragnehmer in der Regel nichts dafür. Zu vertreten hat er die Störung trotzdem. Kann der Auftragnehmer den Ausfall des Mitarbeiters nicht kompensieren und wird dadurch mit seiner Leistung zu spät fertig, so kommt er in Verzug. Verzug bedeutet, dass er gegebenenfalls dem Auftraggeber entstehende Schäden ersetzen muss.Verzug bedeutet, dass er gegebenenfalls dem Auftraggeber entstehende Schäden ersetzen muss. Wenn eine Verkaufseinrichtung verspätet eröffnet oder eine Produktionsanlage ihren Betrieb verspätet aufnimmt, kann ein solcher Schaden erheblich sein.

Es gibt auch Störungen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, wie zum Beispiel nicht rechtzeitig bereitgestellte Pläne.

Hier kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug und der Auftragnehmer erlangt einen Anspruch auf Schadenersatz.

Schwierig wird es, wenn zum Beispiel der Zimmermann den Dachstuhl nicht rechtzeitig fertigstellt und der Dachdecker deshalb Unterspannung nicht aufbringen kann. Jetzt gerät der Bauherr gegenüber dem Dachdecker in Annahmeverzug. Kosten, welche der Dachdecker für die Bereitstellung von Personal, Maschinen und Material geltend macht, kann der Bauherr vom Zimmermann als Verzugsschaden einfordern.

Zum Glück kommen solche Fälle in der täglichen Baupraxis relativ selten vor. Dennoch kommt es fast täglich, oftmals auch stündlich auf Baustellen zu Störungen:

  • ein Plan stimmt nicht,
  • ein Mitarbeiter fällt aus,
  • eine Maschine geht kaputt,
  • Material kommt zu spät oder das falsche wird angeliefert,
  • die Wetterbedingungen lassen einzelne Technologien nicht zu

Diese Aufzählung lässt sich noch beliebig fortsetzen.

Würden Bauherren, Bauleiter und Bauschaffende nicht an einem Strang ziehen, wäre dies ein Schmaus für die Zunft der Rechtsanwälte. In der Praxis beginnt der Dachdecker eben an einer Stelle des Daches, an der der Zimmermann schon fertig ist, auch wenn die andere Seite technologisch besser wäre.

Die Koordination des Bauablaufs und auch das Verschieben der Gewerke um einen oder zwei Werktage, ist Aufgabe des Bauleiters oder Projektleiters.

Die beschriebene Bereitschaft der Bauschaffenden zur Kooperation wird manchmal leider auch überstrapaziert. Wenn sich Arbeiten in eine kältere Jahreszeit verschieben, kann sich das durchaus negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis einer Baustelle auswirken. Dies ist auch bei sinkender Produktivität der Fall, z.B. wenn viele Flächen in kleinen Teilleistungen erbracht werden müssen.

Bei immer stärker steigenden allgemeinen Kosten können Handwerksunternehmer solche Kostensteigerungen künftig wahrscheinlich nicht mehr abfangen — und werden sie in Rechnung stellen.

Gut beraten sind dann Bauherren, die einen fähigen Projektleiter einsetzen. Köhler Bedachungen bieten seinen Kunden einen interessanten Rundum – Service. Da wir alle Gewerke rund um das Dach – Zimmerei, Dachdecker, Dachklempner, Photovoltaik – selbst ausführen können, bleiben dem Auftraggeber komplizierte und kostspielige Koordinierungen erspart.

Frohburg im November 2019

Hans-Jörg Köhler