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Seit Januar 2023 gilt die neue DGUV: Ein Dokument der gesetzlichen Unfallversicherungen, in dem die Anforderungen an Arbeits- und Schutzgerüste für den allgemeinen Gerüstbau definiert werden.
Die BG-Bau hat ihr technisches Aufsichtspersonal in den letzten Jahren verstärkt und wird die neuen Anforderungen durchsetzen. Daraus entstehen Herausforderungen nicht nur für Gerüstbauer und die ausführenden Unternehmen, sondern auch für Planer und Auftraggeber. So sind beispielsweise bei bestimmten Fassadenarten dauerhafte Gerüstverankerungen zu planen und einzusetzen. Dadurch entfällt bei vorgehangenen Fassaden das Problem der fehlenden Verankerung. Generell wurden die Anforderungen an Anzahl und Auszugskraft der Gerüstanker verschärft.
Für die Zugänge zu den einzelnen Gerüstlagen werden bestimmte ergonomische Anforderungen gestellt. Der Zugang nur durch Leitergänge des Gerüstes, wie vor einigen Jahren noch flächendeckend üblich, ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Nach der Fertigstellung eines Gerüstes durch einen Gerüstbauer hat dieser das Gerüst freizugeben und einen Gebrauchsplan für den zur Verfügung zu stellen.
Dieser muss zwingend folgende Informationen enthalten:

  • Den Namen und die Anschrift des Gerüstherstellers,
  • die Last- und Breitenklassen,
  • die Gerüstbauart,
  • die Art, Anzahl und Lage der Zugänge sowie Verwendungsbeschränkungen.

Aber auch wir als typische und alltägliche Nutzer von Gerüsten haben von den oben genannten Regelungen unterschiedliche Pflichten auferlegt bekommen.
So müssen wir zum Beispiel die Höhe der Absturzsicherungen, den Abstand des Belags und die sonstige Beschaffenheit des Gerüstes arbeitstäglich prüfen. Dabei sind Veränderungen, z.B. durch das Aufbringen von Funktionsschichten, zu berücksichtigen und das Gerüst muss gegebenenfalls angepasst werden.

Da uns die Sicherheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt, werden unsere Meister künftig ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Erstellung der Gerüste legen. Auch wird die Nutzung von nicht fachgerechten Gerüsten von den Aufsichtsbehörden gegenüber unseren Meistern mit erheblichen Geldbußen sanktioniert.
Spätestens nach der Begehung durch eine technische Aufsichtsperson kommt es zur Unterbrechung und Behinderung des Bauablaufs mit allen negativen Folgen für Bauherren und die ausführenden Unternehmen.

Ein Auftraggeber oder dessen Partner sollte die Einhaltung der DGUV stets kontrollieren und Verstöße rechtzeitig gegenüber dem Gerüstbauunternehmer rügen. Dadurch können unangenehme Situationen wie das Einstellen der Arbeiten und Bauverzug verhindert werden.

Frohburg im Oktober 2023

Hans-Jörg Köhler